Nein, Sie sind im Regelfall frei in Ihrer Anwaltswahl. Die von Rechtsschutzversicherern empfohlenen Anwälte haben häufig mit der Rechtschutzversicherung vereinbart, zu niedrigeren Gebührensätzen zu arbeiten. Insofern stehen bei der „Empfehlung“ des Rechtschutzversicherers meist wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund und keine Qualitätsaspekte.
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Tanja Stemmer, LL.M.
Fachanwältin für Familienrecht
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