Wann muss ich einen Anwalt beauftragen?

Dies ist abhängig von Ihrem Anliegen. Ein „Müssen“ besteht nur, wenn im so genannten Anwaltsprozess ein Anwaltszwang herrscht.
Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, ist die Einschaltung zumindest eines Anwalts notwendig, da nur dieser den
Scheidungsantrag stellen kann.

In Umgangsverfahren benötigen Sie beispielsweise keinen Anwalt. Während bei Verfahren über den Unterhalt ein Anwaltszwang besteht und hier beide Beteiligte jeweils einen Anwalt einschalten müssen.

Unabhängig davon, ob Anwaltszwang besteht, empfiehlt es sich immer, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und aus Unwissenheit und Unerfahrenheit nichts unnötig verloren geht. Grundsätzlich gilt: Je früher ein Anwalt zugezogen wird, umso besser. Es ist jedoch allein Ihre Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt Sie
einen Anwalt hinzuziehen.