Nein. Anwälte haben die Verpflichtung, eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Das bedeutet, dass geprüft werden muss, ob der Anwalt nicht bereits für die Gegenseite tätig ist. Zudem sprechen auch Abrechnungsgesichtspunkte gegen eine anonyme Beratung.
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Tanja Stemmer, LL.M.
Fachanwältin für Familienrecht
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