Bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann, muss in der Regel das Trennungsjahr abgewartet werden. Bei der einvernehmlichen Scheidung reicht es in der Regel, wenn die antragstellende Partei durch einen Anwalt vertreten ist. Die andere Partei kann dann dem Scheidungsantrag einfach zustimmen.
Das durchschnittliche einvernehmliche Scheidungsverfahren dauert ca. 9 – 10 Monate, da die Berechnung der Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich einige Zeit in Anspruch nimmt. Der Versorgungsausgleich wird auch bei der einvernehmlichen Scheidung von Amts wegen durchgeführt, wenn vertraglich keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Das Scheidungsverfahren kann sich verzögern, wenn Auskünfte über ausländische Anwartschaften eingeholt werden müssen oder einer der Ehegatten beim Ausfüllen der amtlichen Formulare nicht mitwirkt.
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Tanja Stemmer, LL.M.
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