Egal ob vor der Eheschließung, während der Ehe oder auch nach der Trennung kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag zu schließen. Die gesetzlichen Vorgaben passen auf ein bestimmtes Lebensmodell, welches aber nicht mit Ihrem übereinstimmen muss. Klare Verhältnisse, die mit einem Ehevertrag geschaffen werden, vermeiden zudem Streitigkeiten während der Ehe und nach einer möglichen Trennung.
Um für Sie passenderes Modell der Gestaltung der ehelichen als auch der nach Trennung bedingten Lebensverhältnisse zu erarbeiten verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre
Lebenssituation und entwerfen dann einen Vertrag, der allen Beteiligten
gerecht wird.
Nach einer Trennung berate ich Sie auch über die möglichen vertraglichen Regelungen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Unterschreiben Sie bitte nichts bevor Sie nicht wirklich die Konsequenzen des Vertrages verstanden haben und überblicken. Ist der Vertrag unterzeichnet, kann er im Nachhinein in der Regel nicht mehr geändert werden.
Kontakt
Tanja Stemmer, LL.M.
Fachanwältin für Familienrecht
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